Insolvenzversicherung

Insolvenzversicherung ist Pflicht!

Paragraf

Reiseveranstalter sind nach §§ 651r und 651w BGB dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.

 

Seit dem 01.07.2018 müssen auch Vermittler, die per Agenturinkasso Kundengelder aus der Vermittlung verbundener Reiseleistungen einnehmen, diese Absicherung vornehmen.

 

Die Insolvenzversicherung kommt somit im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters bzw. Reisemittlers für die Rückzahlung der bereits geleisteten An- und Restzahlungen sowie für den Ersatz der Aufwendungen für die Kosten der Rückreise auf.

 

Die neue Pauschalreiserichtlinie sieht u.a. vor, dass Veranstalter in einem Informationsblatt an die Reisekunden unter anderem ihren Insolvenzversicherer mit Namen und Kontaktdaten nennen müssen. Für Kunden der tourVERS gelten folgende Kontaktdaten:

 

Insolvenzversicherer:     HanseMerkur Reiseversicherung AG

Adresse:                           Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Telefon:                            +49 (0) 40/53 799 360

Mail:                                  insolvenz@hansemerkur.de

 

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Reiserecht.

 

Ab dem 01.11.2021 übernimmt der Reisesicherungsfonds seine Aufgaben. Touristische Unternehmen mit einem jährlichen versicherungsrelevanten Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro können sich weiterhin über die tourVERS versichern. Alle anderen müssen Mitglied im Reisesicherungsfonds werden. Für diese Mitgliedschaft müssen 5% des Versicherungsumsatz als Sicherheitsleistung eingebracht werden. Hierfür steht die tourVERS als Sicherheitengeber zur Verfügung.

 

Sie möchten ein Angebot von tourVERS?

Bei Interesse bzw. Bedarf sprechen Sie uns gerne an und zu den Antragsunterlagen gelangen Sie hier!

 

Der Sicherungsschein

Der Sicherungsschein ist ein wichtiges Dokument für den Reisenden und muss im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters beim Versicherer eingereicht werden.

 

Ein Reiseveranstalter bzw. Vermittler darf Zahlungen von Kunden erst nach Ausgabe des Sicherungsscheines entgegennehmen.


Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns telefonisch unter 040-244 288 0 oder per E-Mail an service@tourvers.de.