Abschlussagent der HanseMerkur Reiseversicherung AG
Anbieter der Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter gemäß § 651 k BGB und ersetzend ab dem 01.07.2018 gemäß § 651r und § 651w BGB.
Ab dem 01.07.2018 müssen aufgrund der EU-Pauschalreise-Richtlinie Reisemittler auch die per Agenturinkasso erhaltenen Kundengelder für die Vermittlung sogenannter verbundener Reiseleistungen gegen die eigene Insolvenz absichern.
Die entsprechenden Verträge zur Insolvenzversicherung können ab sofort bei tourVERS abgeschlossen werden. Mit der Einsteigerpolice „Starter“ kann schon für 200€ Jahresprämie ein versicherungsrelevanter Umsatz von bis zu 500T€ im Jahr abgesichert werden. Die Anzahl der Sicherungsscheine ist dabei nicht begrenzt.
Weitere Informationen zur Insolvenzversicherung und die Antragsformulare finden Sie hier.
Ab dem 01. Juli 2018 treten die neuen Regelungen der EU-Pauschalreiserichtline in Kraft. Auf Reiseveranstalter und Reisevermittler kommen einige Änderungen zu, die ab diesem Stichtag zu beachten sind.
Der Deutsche ReiseVerband (DRV) informiert auf seiner Website umfassend über die Änderungen und stellt unter anderem Erklärfilme Rund um das neue Reiserecht zur Verfügung. Über diesen Link gelangen Sie direkt zu den Informationen des DRV.
Gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH ist tourVERS Herausgeber des Zertifikates "TOP-Reiseveranstalter". Das in der Branche begehrte Siegel wird nur an Reiseveranstalter mit besonders guter wirtschaftlicher und touristischer Leistungsfähgkeit verliehen.
Sie möchten eine Reise buchen oder haben bereits gebucht?
Mit unserem "Traveller Check" überprüfen Sie, ob Ihr Reiseveranstalter über eine Insolvenzversicherung bei tourVERS verfügt und somit der von Ihnen gezahlte Reisepreis für den Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist!
Als Spezialist für die Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter / Kundengeldabsicherung ist die tourVERS GmbH aktives Mitglied in folgenden touristischen Verbänden: