Insolvenzversicherung


Als Reiseveranstalter oder Vermittler von verbundenen Reiseleistungen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall der eigenen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Die Insolvenzversicherung kommt somit im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters bzw. Reisevermittlers für die Rückzahlung der bereits geleisteten An- und Restzahlungen sowie für den Ersatz der Aufwendungen für die Kosten der Rückreise auf.

Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage der Insolvenzversicherung finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.


ihr weg zu uns

Damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können, wählen Sie bitte die für Sie passenden Antragsunterlagen aus. Je nach jährlichem, versicherungspflichtigem Umsatz füllen Sie die Formulare bis 1 Mio. € oder ab 1 Mio. € jährlichen Versicherungsumsatz aus.

Senden Sie uns bitte die Unterlagen vollständig ausgefüllt an service@tourvers.de.



Formulare zur jährlichen Bonitätsprüfung

Falls Sie bereits Kunde bei uns sind, finden Sie alle Unterlagen zum Download, die Sie für die Bonitätsprüfung benötigen:


Bitte beachten Sie:

Die neue Pauschalreiserichtlinie sieht u.a. vor, dass Veranstalter in einem Informationsblatt an die Reisekunden unter anderem ihren Insolvenzversicherer mit Namen und Kontaktdaten nennen müssen. Für Kunden der tourVERS gelten folgende Kontaktdaten:

 

Insolvenzversicherer: HanseMerkur Reiseversicherung AG

Adresse: Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40/53 799 360