FAQ zum Coronavirus

Die rasante Ausbreitung des Coronavirus hat die Touristik hart getroffen und stellt die gesamte Branche vor noch nie dagewesene Herausforderungen.

 

Als Ihr Kundengeldabsicherer sehen wir es als unsere Pflicht an, Sie in dieser besonderen Situation bestmöglich zu informieren.


Frage:                                                                                      Ich bin als Reiseveranstalter bzw. Vermittler verbundener Reiseleistungen von der Coronakrise betroffen. Welche Maßnahmen und Hilfen kann ich für mein Unternehmen beantragen?

Als Ihr Kundengeldabsicherer sehen wir es als unsere Pflicht an, Sie in dieser besonderen Situation vorsorglich über Maßnahmen zur Liquiditässicherung zu informieren. Die uns bekannten Maßnahmen finden Sie in unten stehender PDF-Datei.

Download
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung
PDF Maßnahmen zur Liquiditässicherung.pd
Adobe Acrobat Dokument 64.0 KB

Außerdem möchten wir Sie über einen neuen Schnellkredit der KfW-Bank aufmerksam machen.

Unternehmen, die seit mindestens Januar 2019 am Markt sind und mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, können den KfW-Schnellkredit ab sofort bei ihrer Bank oder Sparkasse beantragen. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) sowie laufende Kosten genutzt werden und es erfolgt eine 100 prozentige Absicherung durch eine Garantie des Bundes. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf der Homepage der KfW-Bank.

 

Der Koalitionsausschuss hat sich am 03. juni 2020 auf ein umfasssendes Konjunkturpaket von 130 Milliarden Euro geeinigt. Um den den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken wurden am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen. Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums sowie nachfolgend die Kurzfassung des Eckpunktepapiers "Überbrückungshilfe für kleine und mittelstäändische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen".

Die Antragsplattform für die Überbrückungshilfen mit allen weiteren Informationen steht  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bereit. Die Antragsstellung soll hier ab dem 10. Juli 2020 über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich sein. 

Download
Eckpunkte Überbrückungshilfen
20-06-16 Eckpunkte Ueberbrueckungshilfe.
Adobe Acrobat Dokument 67.4 KB

Für weitere Informationen rund um die Auswirkungen des Coronavirus verweisen wir auf folgende Internetseiten:

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Ernergie: www.bmwi.de

Bundesministerium der Finanzen: www.bundesfinanzministerium.de/corona

Deutscher Industrie- und Handelkammertag: www.dihk.de

Auswärtiges Amt - www.auswaertiges-amt.de

Deutscher Reiseverband - www.drv.de

Deutscher Tourismusverband DTV - www.deutschertourismusverband.de