Schadensanzeige zur Insolvenzversicherung

Sind Sie von der Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen, der über die tourVERS bzw. die HanseMerkur abgesichert ist?


Wichtiger Hinweis:

1. Für den Fall, dass Ihre Reise bereits abgesagt wurde:

Zahlen Sie ab sofort keinen weiteren Reisepreis! Achten Sie darauf, dass eventuelle Terminüberweisungen gelöscht werden und sorgen Sie dafür, dass Ihre Kreditkarte nicht weiter belastet wird, ggf. widersprechen Sie weiteren Abbuchungen seitens des Reiseveranstalters.

 

2. Für den Fall, dass Ihre Reise nicht abgesagt wurde:

Wenn Ihre Reise abgesagt werden muss, werden Sie vom Veranstalter oder vom Insolvenzverwalter vor Reisebeginn informiert. Bitte wenden Sie sich zur Klärung der Durchführung Ihrer Reise an den Veranstalter oder Insolvenzverwalter.

 

Aktuelle Kundeninformationen zu laufenden Insolvenzen finden Sie auf der Homepage der HanseMerkur. Zur Einsendung Ihres Schadenfalls nutzen Sie bitte die Online-Schadenanzeige.